DVSG
Übergangspflege gemäß § 39e SGB V | Seminar DVSG
16.06.2025
Fachkräfte der Sozialen Arbeit angesprochen sowie Kolleg*innen aus den Funktionseinheiten Sozialdienst, Case Management, Entlassmanagement, Medizincontrolling, IT
Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V.
Beschreibung
18:00 - 19:30 Uhr | Infos | Anmeldung
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es Personen gibt, die trotz intensivster Bemühungen im Rahmen des Entlassmanagements nicht aus dem Krankenhaus entlassen werden können. Mit Einführung des § 39e SGB V hat er im Juli 2021 die Grundlagen geschaffen, dass die Krankenkasse des*r Versicherten bis zu max. 10 Tagen die sog. Übergangspflege an das Krankenhaus zu zahlen hat, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Im Web-Seminar wird ein Überblick gegeben über die gesetzlichen Vorgaben, den aktuellen Stand der sog. Vergütungsvereinbarungen sowie Hinweise auf Chancen und Risiken bei der Umsetzung der Übergangspflege im Krankenhaus.