DBSH Berlin

Fortbildung „Hilfen für junge Volljährige durchsetzen! § 41 SGB VIII auch für geflüchtete junge Menschen?!“

29.10.2020
Die Fortbildung richtet sich an interessierte Fachkräfte, die Wissen über Rechtsansprüche und Verfahrensregeln in der Jugendhilfe erwerben, auffrischen oder vertiefen möchten. Insbesondere an diejenigen, die mit jungen geflüchteten Menschen arbeiten.
Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V.
Beschreibung

Anhand von Fallbeispielen widmet sich ein Themenkreis den Grundlagen des Jugendhilferechts in Bezug auf junge Volljährige. Fragen sind dabei zum Beispiel:

  • Was sind Kriterien zur Beurteilung der Persönlichkeitsentwicklung/Bedarf?
  • Welche Rechte haben die Betroffenen im Hilfeplanverfahren?
  • Und wenn die Jugendhilfe nicht (mehr) zuständig ist, wer leistet dann?)

Ein zweiter Themenkreis erörtert spezielle Fragestellungen zu den volljährig werdenden jungen Geflüchteten, wie zum Beispiel:

  • Haben über 18-Jährige Geflüchtete Anspruch auf Jugendhilfe?
  • Muss die stat. Hilfe beendet werden, wenn die Familie nachzieht?
  • Aktualitäten AsylbLG und die Rolle des LAF

Weiter Informationen und den Flyer zur Veranstaltung finden Sie hier.

Teilnehmer*nnen können sich per Mail (fortbildung@brj-berlin.de) bis zum 23.Oktober 2020 anmelden. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, Ihre Erreichbarkeit (Email und Telefon), Ihren Träger sowie die gewünschte Rechnungsadresse an!


Die Fortbildung findet am 30. Oktober 2020 von 09.00 bis 15.00 Uhr Online über Zoom statt. Den Link und weitere Informationen erhalten Sie nach der Anmeldung per E Mail.