Landesverband Berlin

Berliner Besoldungsallianz E-Mail-Aktion

12.06.2021

Von: dbb berlin, DGB Berlin-Brandenburg, Deutscher Richterbund Berlin, Hauptpersonalrat

„Evident unzureichend“, das ist die Beurteilung der Berliner Besoldung durch das Bundesverfassungsgericht für die Jahre 2009 bis 2015 (Beschluss vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18).

Evident unzureichend ist auch die Reaktion des Berliner Senats darauf. Dieser ignoriert die Einschätzung aus Karlsruhe und legt ein „Reparaturgesetz“ vor, das ausschließlich Richterinnen und Richter und nur einige Jahre betrifft. Der Berliner Senat wiederholt nun Un-Recht.

Jetzt ist es an Ihnen, aktiv zu werden. Wenden Sie sich an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, um den Druck zu erhöhen! Denn über das Nachzahlungsgesetz entscheidet nicht der Berliner Senat, sondern das Abgeordnetenhaus.

Wir rufen Sie auf, sich per Mail an die Abgeordneten und Fraktionen zu wenden. Hierfür stellen wir Ihnen den nachfolgenden Textvorschlag zur Verfügung. Eile ist geboten, denn das Abgeordnetenhaus will Mitte Juni entscheiden.

 

Am 9. Juni 2021 wurde zum Versenden von Protestmails aufgerufen. Das Abgeordnetenhaus hat am 10. Juni 2021 die E-Mail-Postfächer geschlossen bzw. weist die eingehenden Protestmails zurück. Es wurden nun folgende E-Mail-Adressen eingerichtet, an welche die Protestmails gesendet werden können. Diese Mails werden am 16. Juni 2021 um 11:30 Uhr dem Abgeordnetenhaus geschlossen übergeben:

protest.besoldungsallianz(at)dbb(dot)berlin

Protest.Besoldungsallianz(at)dgb(dot)de
 

Mehr Informationen zur Protestaktion gibt es hier.
 

Betr.: Besoldungsnachzahlungsgesetz für alle!

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

sehr geehrter Herr Abgeordneter,

das höchste deutsche Gericht hat dem Land Berlin bescheinigt, dass mir über viele Jahre erheblich zu wenig bezahlt wurde. Es gab lange kaum einen Unterschied zwischen der Sozialhilfe und der niedrigsten Besoldung. Dieses Problem wirkt sich auf alle Besoldungsgruppen aus, inklusive der Richterbesoldung. Der Berliner Senat ignoriert jedoch die Einschätzung aus Karlsruhe und legt ein „Reparaturgesetz“ vor, das ausschließlich Richterinnen und Richter und nur einige Jahre betrifft. Damit wiederholt der Senat dieses Un-Recht.

Was glauben Sie, was dieses Verhalten bei mir auslöst?

Ich bitte Sie zu handeln!

Ich appelliere an Sie: Handeln Sie rechtsstaatlich! Bitte beauftragen Sie den Senat mit der Umsetzung eines Besoldungsnachzahlungsgesetzes, das nicht nur für Richterinnen und Richter bis 2015 gilt, sondern die Besoldungsgerechtigkeit für alle bis 2019 wieder herstellt.

Durch die Besoldungserhöhungen der letzten Jahre wurde Vertrauen wieder gewonnen. Jetzt gilt es für die Vergangenheit: Un-Recht beseitigen, Recht setzen und Vertrauen erhalten!

Erwartungsvoll

 

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