Landesverband Berlin

11 Ansätze zur Aufwertung Sozialer Arbeit #dauerhaftsystemrelevant

26.03.2021

Von: #dauerhaftsystemrelevant - Fachkräftekampagne des DBSH

Arbeitsbedingungen für Sozialarbeitende sind auch unabhängig von der Coronapandemie bereits vielfach als prekär zu bewerten gewesen. Missstände, wie zu gering bemessene Personalschlüssel, fehlende materielle Ressourcen und nicht ausreichende Bezahlung sind an der Tagesordnung.

Um die Profession der Sozialen Arbeit aufzuwerten, sind Tarifverhandlungen ein bedeutender Bestandteil, jedoch kann die Soziale Arbeit auch auf anderen Wegen gestärkt werden, u. a. durch eine verbesserte öffentliche Wahrnehmung und Wertschätzung. Aus diesem Grund hat die Kampagne #dauerhaftsystemrelevant elf Ansätze zur Aufwertung der Sozialen Arbeit formuliert.

Aufwertung beginnt im Studium

1. Zum Studium gehört in vielen Bundesländern ein fünfmonatiges Vollzeitpraktikum. Dieses Praktikum ist, wenn überhaupt, schlecht bezahlt. Hinzu kommt, dass 75 % der Studierenden neben dem Studium und somit auch neben einem Vollzeitpraktikum arbeiten müssen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Hier müssen die Forderungen des Netzwerks prekäres Praktikum zum Existenzminimum umgesetzt werden; eine Vergütung von (Pflicht-)Praktika in der Sozialen Arbeit sollte eingeführt werden.

2. Falls vorhanden, sollte in einem weiteren wichtigen Schritt eine Praktikumsvergütung nicht auf das BAföG angerechnet werden, damit für Studierende wenigstens die Chance besteht, mit (geringfügiger) Praktikumsvergütung und BAföG das Existenzminimum zu erreichen.

Aufwertung durch Ermöglichung von Forschung

3. Forschung braucht Zeit und Ressource. Problematisch ist, dass aufgrund der Praxisorientierung Sozialer Arbeit der Zugang zu Mitteln der Deutschen Forschungsgesellschaft erschwert ist. Hier wäre über neue Optionen nachzudenken.

4. Die Semesterwochenstunden von Professor(inn)en sollten reduziert und Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen geschaffen werden, damit an Hochschulen der angewandten Wissenschaften Praxis reflektiert, erforscht und weiterentwickelt werden kann. Hochschullehrende fordern höchsens 12 Semesterwochenstunden an Lehrverpflichtung und eine Wissenschaftliche Mitarbeitsstelle in Vollzeit je Professur zur Unterstützung.

5. Damit die Sozialarbeitswissenschaft in Forschung und Lehre gestärkt wird, braucht es ein eigenständiges Promotionsrecht für Hochschulen der angewandten Wissenschaften. Aktuell haben nur drei Bundesländer Regelungen dazu. Es sollte in allen Bundesländern ein eigenständiges Promotionsrecht eingeführt werden.

Eine Ausschreibungspraxis, die Tarifbindung als Merkmal aufnimmt

6. Ausschreibungen sind ein wichtiger Schlüssel, über den die öffentliche Hand Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit beeinflussen kann. Bei 80 % Personalkosten läuft jedoch jeder fiktive Wettbewerb auf Kosten der Mitarbeiter/-innen. Hier muss in Form einer Integration von Tarifbindung in die Ausschreibungspraxen für soziale Dienstleistungen bzw. für Projekte gegengesteuert werden, um prekäre Arbeitsbedingungen einzustellen.

Einführung von Personalbemessungsmodellen

7. Egal in welchem Handlungsfeld: Personalschlüssel entscheiden über Qualität und Arbeitszufriedenheit. Einige Bundesländer machen vor, dass über Krankenhausgesetze im Sozialdienst oder im Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienst der Jugendämter (z. B. Bayern) Personalbemessungsmodelle eingeführt werden können. Auch wenn regionale Unterschiede und Besonderheiten bestehen, müssen Qualitätsstandards bundesweit verpflichtend eingehalten werden.

8. Es herrscht ein Fachkräftemangel. Es fehlt jedoch nicht an Menschen, die Soziale Arbeit studieren wollen. Die Wartelisten der Hochschulen sind lang. Dennoch gibt es zu wenig Studienplätze. Das Thema Fachkräftemangel ist komplex, gut ausgebildete Fachkräfte sind jedoch das Fundament jeder Lösung. Auch durch bessere Arbeitsbedingungen, Gehälter und die hier genannten Punkte lässt sich dem Fachkräftemangel begegnen – denn unter den aktuellen Bedingungen wechseln viele Sozialarbeiter/-innen im Laufe ihres Berufslebens in andere Bereiche oder fangen aus diesen Gründen gar nicht erst an, in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit zu arbeiten.

Zeugnisverweigerungsrecht für Soziale Arbeit

9. Für Fachkräfte der Sozialen Arbeit ist das Vertrauensverhältnis zu den Menschen, mit denen sie arbeiten, eine elementare Grundlage. Die wichtige Funktion Sozialer Arbeit anzuerkennen heißt auch, ihre Tätigkeit abzusichern und ein Vertrauensverhältnis zu ermöglichen. Deshalb braucht es ein Zeugnisverweigerungsrecht für Soziale Arbeit, wie es von Fachkräften gefordert wird.

Verpflichtende Transparenz der Träger

10. Skandale bei Trägern Sozialer Arbeit schaden dem Ansehen und dem Vertrauen in den Berufsstand. Deshalb muss es verpflichtende Transparenzregelungen über die Verwendung von Mitteln und die Gehälter in der Sozialwirtschaft geben. Wer eine Offenlegungspflicht einführt, stärkt damit indirekt auch die Arbeit der Fachkräfte. Beispielhaft ist die Transparenzdatenbank in Mecklenburg-Vorpommern.

Verlässliche Finanzierung von Regelstrukturen im Bereich sozialer Dienste

11. Projektfinanzierungen haben negative Folgen zum einen für die Adressat(inn)en durch unsichere bzw. befristete Angebote und zum anderen für die Beschäftigten durch eine nicht verlässliche Beschäftigungsperspektive. Die Qualität der Arbeit leidet auch dadurch, dass vertrauensvolle und auf Dauer angelegte Kooperationsbeziehungen erschwert bzw. unmöglich gemacht werden. Es sollte daher eine Rückkehr zur verlässlichen Finanzierung von Regelstrukturen /-angeboten sozialer Dienste angestrebt werden – verbunden mit ehrlichen politischen Diskursen über Erfolgserwartungen und realistische Zielsetzungen.

Hier geht es zum pdf der 11 Ansätze zur Aufwertung Sozialer Arbeit

und zur Kampagnenseite von #dauerhaftsystemrelevant.

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