Landesverband Berlin

Pressemitteilung zur Hauptstadtzulage

01.11.2020

Von: DBSH Berlin

Ballungsraumzulage für alle Beschäftigten der Sozialen Arbeit im Land Berlin.

Die Beschäftigten der Jugendämter des Landes Berlin erhalten ab dem 01.11.2020 eine Ballungsraumzulage in Höhe von 150€ (Brutto). Die Fachkräfte und Beschäftigten bei freien Träger erhalten die Ballungsraumzulage nicht. Das ist eine Ungleichbehandlung, die nicht hinnehmbar ist.

Die öffentliche Jugendhilfe beauftragt die freien Träger nach dem Subsidiaritätsprinzip z. B. mit Hilfen in Familien und junge Menschen. Das bedeutet anerkannte freie Träger der Jugendhilfe haben bei der Schaffung von geeigneten Einrichtungen und Diensten Vorrang. Nach § 79 SGB VIII hat die öffentliche Jugendhilfe die Gesamtverantwortung.

Diese Arbeit braucht eine hohe Kompetenz und Fachlichkeit und eine angemessene Bezahlung. Wir, die Sozialarbeiter*innen der freien und öffentlichen Jugendhilfe sind systemrelevant, so die Bundesfamilienministerin und Senatorin für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin. Unsere Arbeit ist unverzichtbar, wir sorgen für gesellschaftliche Teilhabe von Familien und jungen Menschen, wir erheben die Stimme für diejenigen, die am wenigsten gehört werden. Um gute Fachkräfte halten und werben zu können ist eine gute Bezahlung unabdingbar.

Als Fachkräfte aus den Jugendämtern (AG Weiße Fahnen) fordern wir die Ballungsraumzulage für alle Sozialarbeitenden des Landes Berlin, für alle Sozialarbeiter*innen egal ob sie beim öffentlichen oder freien / privaten Träger der Jugendhilfe angestellt sind. Die Finanzierung der Zulage ist z. B. über die Entgelte für die Hilfen zur Erziehung oder die Erhöhung der Zuwendungen für die Fachkräfte der offenen Kinder- und Jugendarbeit machbar.

Wir unterstützen Familien, stabilisieren die Gesellschaft und machen gesellschaftliche Solidarität erfahrbar. Das Land Berlin braucht bei den freien / privaten Trägern gute Arbeitsbedingungen und Fachkräfte.

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