Landesverband Berlin

Stellungnahme zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz

06.06.2019

Von: DBSH Fachbereich Migration und Flucht im Funktionsbereich Inklusion

Am Freitag, den 7. Juni 2019, stimmt der Bundestag voraussichtlich über das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ ab. Obwohl das Gesetz nach der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 03.06.2019 schon als beschlossene Sache gilt, sind seine Inhalte hochproblematisch. Der Fachbereich „Migration und Flucht“ des Funktionsbereiches Inklusion im Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) schließt sich der Kritik von ProAsyl und anderen mitzeichnenden Organisationen der Zivilgesellschaft an.  

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