Landesverband Berlin

DBSH verurteilt menschenfeindliches und diskriminierendes Handeln (Positionspapier)

15.01.2019

Von: DBSH

Die Professionsangehörigen der Sozialen Arbeit sind aufgefordert, sich gegen menschenfeindliche und diskriminierende (z. B. rassistische, antisemitische und sexistische) Positionen zu stellen. Grundlagen dafür sind der Code of ethics sowie die internationalen Prinzipien, die in Deutschland durch die Berufsethik des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH) e.V. umgesetzt werden, und die Beachtung der internationalen Definition der Sozialen Arbeit.

Die Soziale Arbeit übernimmt die Aufgabe, potentielle Opfer vor einer entsprechenden Politik zu schützen bzw. eine solche Politik entsprechend aufzudecken und zu kritisieren. Der Auftrag sich an der Sicherung der demokratischen Grundlage zu beteiligen leitet die Soziale Arbeit aus der Berufsethik ab.

Der DBSH vertritt auf dieser Grundlage die Interessen des einzelnen Menschen und seiner Zielgruppen im demokratischen Sozial-und Rechtsstaat inmitten von widerstreitenden gesellschaftlichen und politischen Interessenvertreter_innen und Gruppierungen.

Politische Rechte und Freiheitsrechte sowie soziale Rechte der Menschen lassen sich jedoch nicht gegeneinander ausspielen. Der DBSH anerkennt und achtet die anwaltliche Tätigkeit für die Menschen, mit denen die Soziale Arbeit in ihrem professionellen Kontext in Berührung kommt.

Entscheidend ist, dass sich für den DBSH in seiner Wahrnehmung des Anspruchs der Sozialen Arbeit als eine „Menschenrechtsprofession“ im Einzelfall kurzfristige Abwägungen mit dem übergreifenden langfristigen Interesse überschneiden können. Diese Interessen können ggfs. auch miteinander konkurrieren. Eine optimale Wahrnehmung der Abwägung zwischen kurzfristigen und übergreifenden Interessen ist erforderlich. Mit der Wahrung der Würde des Menschen als generelle Grundlage ist jedoch auch dem Einzelfall am besten gedient.

Handlungsleitend ist, dass über die Gewährleistung der einzelnen Menschenrechte durch den Staat und einzelne Institutionen und Gruppierungen das Ziel einer inklusiven Gesellschaft angestrebt wird.

Dort wo entsprechende Haltungen erkannt werden oder eine missbräuchliche Instrumentalisierung stattfindet, müssen diese von den Professionsangehörigen benannt und auf deren Abstellung hingewirkt werden. Für menschenfeindliche und diskriminierende Positionen ist aus der Perspektive der Sozialen Arbeit in einer „wehrhaften Demokratie“ kein Platz. Das sollte sich im gemeinsamen Handeln der Akteure der Sozialen Arbeit wiederspiegeln. Für den DBSH bedeutet dies, dass auch sichergestellt werden muss, dass bei negativer Einschätzung bzw. Bewertung ggfs. weitergehende Kontakte zu Kooperationspartner_innen, Dachverbänden oder (Bündnis-)Partner_innen in einem abgestimmten Verfahren diese Einschätzung und Bewertung mittragen. Diese sollen eine entsprechende Haltung in ihrem Handeln konsequenterweise ebenso deutlich machen.

Haltung für die Soziale Arbeit: Die Berufsethik fordert Akteur_innen der Sozialen Arbeit dazu auf, sich entschieden gegen Positionen der Menschenfeindlichkeit und gegen Diskriminierungspraxen (wie Rassismus, Antisemitismus, Sexismus) zugunsten einer demokratischen und sozial gerechten Gesellschaft zu stellen.

 

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