Wohnkosten für arbeitende Geflüchtete (Pressemitteilung)
08.03.2018
DBSH Berlin: Wohnkosten für arbeitende Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften zu hoch
Geflüchtete in Berliner Gemeinschaftsunterkünften (GU), die ein eigenes Einkommen haben, müssen derzeit mit ca. €450 für die Kosten ihrer Unterkunft aufkommen. Dem Deutschen Berufsverband Soziale Arbeit e.V. (DBSH) liegen Informationen vor, nach denen einzelne berufstätige Geflüchtete jetzt Forderungen von über €850 erhalten. Wohlgemerkt ist dies die monatliche „Miete“ für den beengten Wohnraum in einem Mehrbettzimmer sowie die Nutzung von Gemeinschaftsküchen und geteilten Sanitäranlagen. Der Betrag kommt zustande, da die Kosten für Sozialbetreuung, Wachdienst und Verwaltung, welche in der Sammelunterbringung entstehen, mitberechnet werden. Der Flüchtlingsrat Berlin hält dies für unzulässig.
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten muss eine Regelung treffen
Dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), welches in Berlin für die Unterbringung Geflüchteter und die Versorgung von Asylbewerber_innen zuständig ist, ist die Problematik seit Mai 2015 bekannt.iii Leider ist bisher keine Neuregelung erfolgt. Das LAF muss daher in dieser Angelegenheit dringend und umgehend handeln. Mietpreise in GUs müssen der tatsächlichen Größe und Qualität des Wohnraumes in realistischem Maß entsprechen. Es können keine Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden, die Bewohner_innen nicht aus eigener Entscheidung in Anspruch nehmen (z.B. Verwaltung der GU). Es liegt im Interesse des LAF, eine transparente und gerechte Regelung zu finden, die überhöhte Forderungen in Zukunft vermeidet.
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