Landesverband Berlin

Stellungnahme zur Situation der Regionalen Sozialpädagogischen Dienste (RSD) in Berlin

17.04.2017

Von: DBSH Berlin

Die Fachkräfte aus den Jugendämtern fordern - weiterhin:

1. Bessere Ausstattung und Absicherung!
Das „Vier-Augen Prinzip“ bei Kinderschutzmeldungen, wird nicht eingehalten. Das mitwirken bei familiengerichtlichen Verfahren und Schulhilfekonferenzen, kann durch die zuständigen Kolleg_innen nicht mehr gewährleistet werden. Aufgrund der fehlenden Vertretungsreserve, ist der Vertretungsfall zum Regelfall geworden und Fort- und Weiterbildungen der Fachkräfte findet kaum statt, um das Team nicht zusätzlich zu belasten.

Supervision ist nicht durchgängig gewährleistet, vor allem bei angespannter Haushaltslage werden Anträge von Kolleg_innen nicht bewilligt. Hier muss ein extra Haushaltstitel eingeführt werden, der so ausgestattet ist, das für die Fachkräfte monatliche Gruppensupervision und bei Bedarf Einzelsupervision ermöglicht ist. Supervision ist ein wesentliches Kriterium um professionelles arbeiten und psychische Gesundheit von Fachkräften zu gewährleisten.

Es brauch Standards für Raum und Ausstattung – analog kann sich hier an den Standards für die Erziehungsberatungsstellen orientiert werden. Außerdem müssen den Fachkräften mehr Verwaltungsmitarbeiter_innen zugeordnet werden, um diese von übermäßiger Verwaltungstätigkeit zu entlasten.

Wer im Kinderschutz aktiv ist, kann auch von Eltern verklagt werden. Kolleg_innen dürfen dort vom Arbeitgeber nicht allein gelassen werden. Wer das staatliche Wächteramt ausführt, handelt nicht im eigenen Auftrag. Es muss rechtliche Vertretung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

2. Bezahlung: Berlin muss endlich nachziehen!
Wer in Berlin anfängt zu arbeiten wird nach Entgeltstufe E9 vergütet. Dabei stehen sich die hohe Verantwortung und das schwieriges Arbeitsumfeld, einer unverhältnismäßige niedrigen Vergütung gegenüber. In Brandenburg und Hamburg werden die gleichen Stellen in der Höhe von E10 vergütet. Soziale Arbeit ist ein Mangelberuf, dies muss endlich (an)erkannt werden und die dadurch entstehende Handlungsspielräume zur besseren Bezahlung müssen, ähnlich wie bei Lehrer_innen, ausgeschöpft werden. Für die Soziale Arbeit, auch im RSD gilt es das Fachkräftegebot zu wahren. Wir fordern eine entsprechende Initiative des Landes Berlin auf Bundesebene um die Anerkennung als Mangelberuf.

 

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