Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderehen
05.03.2017
Grundsätzlich begrüßt es der DBSH, dass es im Bereich der Kinderehen nur zu einer einheitlichen Gesetzgebung und keiner Sondergesetzgebung für Migranten_innen und Geflüchtete kommt.
Grundlage zur Beurteilung sollte das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) bilden.
Aufgrund der Prüfung der vorliegenden Gesetzgebung sieht der DBSH folgende Forderungen:
- Grundsätzlich ist eine gesetzliche Regelung zu begrüßen. Jedoch sollte hier der maßvolle Umgang innerhalb der Rechtsgebung berücksichtigt und Bewährtes nicht aufgrund von Kostenersparnissen aufgegeben werden.
- Es ist mehr Differenzierung durch Einzelfallprüfung erforderlich.
- Kinderschutz ist auch ohne Aufhebung oder Nichtigkeit der Ehe gesichert.
- Beratung und Hilfe statt generelle Aufhebung der Ehe mit minderjährigen Jugendlichen ab 16 Jahren.
- Zwangsehen sind zu verhindern bzw. aufzulösen. Hierfür verfügt der Gesetzgeber über entsprechende rechtliche Handhabungen. Der Gesetzgeber ist verpflichtet entsprechende Beratungsangebote und soziale Dienste zur Verfügung zu stellen.
- Neu zu schließende Ehen sind unter den in Deutschland gesetzlichen Regelungen zu schließen.
- Bereits bestehende Ehen mit Minderjährigen, die im Ausland geschlossen wurden, sind einer differenzierten Einzelfallprüfung zu unterziehen.
- Die generelle Nichtanerkennung der Ehe kann daher dem Wohl der Kinder und Jugendlichen genauso erheblich widersprechen, wie der weitere Bestand der Ehe. Eine Empfehlung der Einzelfallregelung ist auszusprechen.
- Der Schutz von Mädchen ist gerade in der Einzelfallprüfung besonders zu sichern. Ein „Pauschalgesetz“ verhindert nicht die weitere Diskriminierung der Mädchen, die besonders betroffen sind.
Aufgrund der Sparmaßnahmen, die entsprechend der neoliberalen politischen Ausrichtung auch in der Kinder- und Jugendhilfe vorgenommen wurden, sieht der DBSH hier dringenden Handlungsbedarf die Jugendämter personell zu verstärken. Anstatt Gesetze unreflektiert zu verändern und zu verschärfen, sollte besser eine entsprechende Personalisierung mit der notwendigen Personalaufstockung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Justiz erfolgen.
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